Gemeinsamer Geistes- und Sozialwissenschaftlicher Profilbereich
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Frequently Asked Questions

Die nachstehenden Informationen stellen eine Synthese häufig gestellter Fragen dar.

Belegung/Prüfungsanmeldung: Warum taucht der Profilbereich doppelt in meinem Modulbaum auf?

Mit der Einführung der reformierten Satzung (WS 20/21) tauchen fortan beide Modullisten (PStO 2012 und PStO 2020) in LSF auf. Vergleiche hier ein Beispiel aus dem Studiengang "English Studies":

pb_12_20_lsf

Sie können jeweils nur Module nach der für Sie geltenden Satzung zur Prüfung anmelden, dies ist abhängig von Ihrem Studienbeginn. Wer im WS 20/21 oder später das M.A.-Studium aufgenommen hat, kann nur das Angebot nach PStO 2020 anmelden. Wer zuvor das Studium aufgenommen hat, kann nur das Angebot anch PStO 2012 anmelden. Bitte beachten Sie dies unbedingt schon bei der Belegung!

Kann ich eine größere Anzahl an ECTS-Punkten erwerben als im Studienplan vorgesehen?

Nein. Es dürfen nicht mehr als die in der jeweils gültigen Fassung der PStO des zugreifenden Masterstudiengangs festgelegten ECTS-Punkte erbracht werden.

Kann ich Module bzw. Modulteile aus dem Angebot mehrerer am Profilbereich beteiligten Fächer belegen?

Dies wird in der PStO Ihres Hauptfachs geregelt. Wenden Sie sich bitte hierzu an die Fachstudienberatung Ihres Hauptfaches.

Kann ich mein gewähltes Fach im Profilbereich als ‚Nebenfach’ ausweisen lassen?

Das gewählte Fach kann nicht als 'Nebenfach' ausgewiesen werden. Jedoch werden die entsprechenden Module auf dem 'Transcript of Records' des Hauptfaches mit einer Fachkennzeichnung aufgeführt.

Wie belege ich Lehrveranstaltungen, die ich im Rahmen des Gemeinsamen Geistes- und Sozialwissenschaftlichen Profilbereichs besuchen möchte?

Die Belegung wird von jedem Fach einzeln geregelt. Informieren Sie sich bitte über den Modus des Belegens und die Belegfristen im entsprechenden Verzeichnis des anbietenden Faches in LSF, auf der Homepage des entsprechenden Faches oder wenden Sie sich an die zuständige Fachstudienberatung des Faches, innerhalb dessen Sie eine Lehrveranstaltung belegen möchten. Achtung: Die Belegfristen sind nicht für alle Fächer, die am Profilbereich teilnehmen, einheitlich. In einigen Fächern (bspw. der Fakultät 13) werden Seminare schon sehr früh (zum Beginn der vorlesungsfreien Zeit) belegt.

Was genau sind die Prüfungsanforderungen in einem Modul? Sind die Prüfungsanforderungen in allen Fächern identisch?

Die Prüfung(en), mit denen ein Modul oder ein Modulteil im Profilbereich abgeschlossen wird, sind rechtsverbindlich in Art und Umfang in der Prüfungs- und Studienordnung (PStO) des Profilbereichs festgelegt. In den meisten Fächer wird aber auch auf der Homepage darüber informiert. Bitte berücksichtigen Sie, dass sich die Prüfungsgepflogenheiten in den Fächern teilweise deutlich unterscheiden. Wenn Sie (oder Ihr Prüfer/Ihre Prüferin) unsicher hinsichtlich der zu erbringenden Prüfungsleistung (Art oder Umfang) sind, informieren Sie sich bitte bevor (!) Sie die Prüfungsleistung erbringen in der PStO oder beim entsprechenden Fach auf der Homepage oder in der Studienberatung.

Kann ich im Profilbereich Prüfungen zur Notenverbesserung wiederholen?

Unabhängig von den Regelungen des zugreifenden Masterstudiengangs ist eine Wiederholung von Prüfungen zur Verbesserung der Note im Rahmen des sog. "freien Prüfungsversuchs" möglich. Bitte kontaktieren Sie hierzu das anbietende Fach.

Wie kann ich Prüfungen abmelden?

Bei der Prüfungsan- und abmeldung gelten grundsätzlich die Regelungen des jeweils anbietenden Faches. Das bedeutet, dass in den meisten Fällen eine eigenständige Prüfungsabmeldung nur innerhalb der Anmeldefrist möglich ist, danach müssen Sie direkt das Prüfungsamt kontaktieren und um Rücknahme der Anmeldung bitten (dies ist jedoch immer nur bis zum Prüfungstermin möglich). In anderen Fällen (z.B. WP Ang, WP DaF) ist eine eigenständige elektronische Prüfungsabmeldung bis 3 Werktage vor Prüfungstermin via LSF möglich, unabhängig von der Anmeldefrist.

Gibt es die Möglichkeit, nur einen Teil der ECTS in einem Modul zu machen?

Beispiel: Ich möchte nur 3 ECTS in einem Fach im Profilbereich machen. Das Fach bietet aber laut der Prüfungs- und Studienordnung des Profilbereichs (bzw. laut der Modulliste) nur Module mit 6, 9, 12 oder 15 ECTS an. Gibt es die Möglichkeit, nur einen Teil der ECTS in einem Modul zu machen?

Nein, Module können in einem Fach immer nur vollständig und genau in dem Umfang absolviert werden, in dem sie laut Prüfungs- und Studienordnung (bzw. der Modulliste) angeboten werden. Es ist nicht möglich, nur 3 ECTS in einem Modul zu machen, das mit 6, 9, 12 oder 15 ECTS angelegt ist.

Muss ich das Modul abschließen, das ich schon einmal zur Prüfung angemeldet habe?

Beispiel: Ich habe ein Modul in einem Fach im Profilbereich zur Prüfung angemeldet, habe dann aber die Prüfung nicht bestanden (oder bin gar nicht zur Prüfung angetreten). Kann ich mir jetzt ein ganz anderes Modul aus dem Profilbereich als Alternative aussuchen (zum Beispiel in einem anderen Fach) oder muss ich das Modul abschließen, das ich schon einmal zur Prüfung angemeldet habe?

Ein Modul, das zur Prüfung angemeldet wurde, gilt als fest 'eingeloggt'. Es muss abgeschlossen werden und es kann kein anderes Modul als Alternative gewählt werden.

Kann ich Veranstaltungen für den Profilbereich besuchen, die nicht im Vorlesungsverzeichnis für den Profilbereich ausgewiesen sind?

Beispiel: Ich habe eine Veranstaltung gefunden, die mich interessiert, die Dozentin/der Dozent würde mich auch aufnehmen, aber ich bin nicht sicher, ob das so geht.

Grundsätzlich planen die Fächer bereits im Vorfeld eines Semesters, welche Veranstaltungen für den Profilbereich vorgesehen sind. Diese Veranstaltungen speisen sie dann in das Vorlesungsverzeichnis des Profilbereichs ein. Wenn eine Veranstaltung nicht im Vorlesungsverzeichnis für den Profilbereich vorgesehen ist, dann geschieht das meistens aus guten Gründen. Wenn Sie dennoch klären möchten, ob Sie eine solche Veranstaltung im Profilbereich absolvieren können, dann sprechen Sie bitte unbedingt vor Besuch der Veranstaltung mit den zuständigen Ansprechpersonen des Faches. Nur diese Personen können Ihnen verbindlich Auskunft geben. Andernfalls laufen Sie Gefahr, eine Veranstaltung zu besuchen, die dann nicht zur Prüfung angemeldet werden kann.